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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Version 1.1 · Stand: 28. Juli 2026

Diese Fassung ist nicht mehr aktuell. Sie gilt nur für Verträge, die unter dieser Fassung geschlossen wurden. Zur aktuellen Fassung

Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Händler (Betreiber des Shopify-Shops, der die App „Extra Carts“ installiert) — „Verantwortlicher“ — und der Q4 Reach Labs GmbH, Berthold-Litzmann-Str. 12a, 80995 München, Deutschland — „Auftragsverarbeiter“.

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Leistungen der ereignisbasierten Produktempfehlung per E-Mail an Bestandskunden des Verantwortlichen sowie die zugehörige Attribution und Abrechnung („Leistung“), näher beschrieben in Anlage 1 in ihrer jeweils aktivierten Fassung. (2) Die Vereinbarung wird mit Installation der App wirksam und endet mit Deinstallation; § 9 (Löschung) und § 11 (Nachweise) gelten fort.

§ 2 Art, Zweck, Datenkategorien, betroffene Personen

Abschließend beschrieben in Anlage 1, gegliedert nach Verarbeitungsstufen (Stufe 1 aktiv ab Installation; weitere Stufen nur nach dem Verfahren in § 12). Zusammengefasst: Endkunden-Stammdaten (E-Mail, Name, Anrede/Sprache), Einwilligungs-/Werbestatus, Bestell- und Produktdaten, E-Mail-Versand- und Interaktionsereignisse, Klick-/Attributionsdaten, E-Mail-Antworten von Endkunden (Weiterleitung an den Händler-Support). Keine besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO; der Verantwortliche stellt sicher, dass solche Daten nicht übermittelt werden.

§ 3 Weisungsgebundenheit

(1) Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen; die App-Konfiguration und diese Vereinbarung gelten als dokumentierte Weisung. (2) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich und darf die Ausführung aussetzen. (3) Konservativer Grundsatz: Bei unklarer Rechtsgrundlage einer einzelnen Zusendung unterbleibt der Versand (Suppression); dies gilt als weisungskonform vereinbart.

§ 4 Vertraulichkeit

Alle zur Verarbeitung befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

§ 5 Sicherheit der Verarbeitung

Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO nach Anlage 2, mindestens: Verschlüsselung personenbezogener Daten im Ruhezustand (AES-256 oder gleichwertig) und bei Übertragung (TLS 1.2+), Least-Privilege-Zugriffskontrolle, Pseudonymisierung von Empfänger-Kennungen in Analysetabellen, keine personenbezogenen Daten in Anwendungs-Logs oder Fehler-Monitoring, Secrets-Management, tägliche Backups mit 30-Tage-Aufbewahrung, RTO < 4 h / RPO < 15 min, vierteljährlicher Restore-Test, Penetrationstest vor öffentlichem Launch.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 3 gelisteten Unterauftragsverarbeiter. (2) Änderungen werden mindestens 30 Tage vorab mitgeteilt; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; bei nicht ausräumbarem Widerspruch besteht ein Sonderkündigungsrecht (Deinstallation). (3) Pflichten werden Unterauftragsverarbeitern vertraglich in gleichwertiger Weise auferlegt. (4) Drittlandübermittlungen erfolgen nur mit geeigneten Garantien (Art. 44 ff. DSGVO).

§ 7 Unterstützungspflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Art. 12–23) und den Pflichten aus Art. 32–36. Technisch umgesetzt u. a. über die Shopify-Privacy-Webhooks: Auskunftsanfragen (customers/data_request) und Löschanfragen (customers/redact) werden innerhalb von 48 Stunden ab Webhook-Eingang erfüllt.

§ 8 Meldung von Verletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, und dokumentiert Verlauf und Abhilfemaßnahmen.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1) Nach Deinstallation: sofortiger Versandstopp; vollständige Löschung aller Shop-Daten spätestens mit dem shop/redact-Webhook (48 Stunden nach Auslösung durch Shopify). (2) Regellöschfristen im laufenden Betrieb gemäß Anlage 1. (3) Ausnahme: pseudonymisierte Abrechnungsnachweise ohne Personenbezug werden zu handels-/steuerrechtlichen Zwecken 7 Jahre aufbewahrt (Art. 28 Abs. 3 lit. g, letzter Hs.). (4) Die Unterdrückungsliste (Suppression) wird als gehashte E-Mail unbefristet geführt — Rechtsgrundlage: Sicherstellung des Werbewiderspruchs.

§ 10 Nachweis- und Kontrollrechte

Der Auftragsverarbeiter stellt alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Pflichten nach Art. 28 DSGVO bereit und ermöglicht Überprüfungen. Audits: einmal jährlich sowie anlassbezogen, mit angemessener Vorankündigung, während der Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebs; vorrangig durch Vorlage aktueller Prüfberichte/Zertifikate, soweit ausreichend.

§ 11 Anonymisierte Auswertungen

(1) Der Auftragsverarbeiter darf aus der Leistungserbringung anonymisierte, aggregierte Statistiken erstellen und nutzen (Zähler und Raten je Betreffzeilen-Variante — keine Bestellwerte, keine Katalogdaten, keine personenbezogenen Daten), um die Qualität der Leistung für alle Händler zu verbessern; dies ist ein vom Verantwortlichen festgelegter Zweck. (1a) Diese Aggregate werden nicht zum Erstellen, Trainieren oder Verbessern von Machine-Learning- oder KI-Systemen verwendet, es sei denn mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Shopify (vgl. Shopify API Terms § 2.3(24)). (2) Diese Aggregate enthalten keine personenbezogenen Daten von Endkunden und keine händleridentifizierenden Angaben; Mindestkohorten: ≥ 10 Händler und ≥ 1.000 Versendungen je Aggregat. (3) Eine Re-Identifizierung wird technisch und organisatorisch ausgeschlossen. (4) Eine Klartext-Zusammenfassung von Änderungen enthält Anlage 4.

§ 12 Stufenmodell und Änderungen der Anlage 1

(1) Anlage 1 beschreibt sämtliche geplanten Verarbeitungsstufen; bei Vertragsschluss ist ausschließlich Stufe 1 aktiv. (2) Die Aktivierung einer weiteren Stufe wird dem Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorab in Textform und im Dashboard mit Klartext-Änderungsprotokoll (Anlage 4) angekündigt. (3) Widerspricht der Verantwortliche, wird die Stufe für ihn nicht aktiviert, soweit technisch trennbar; andernfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht. (4) Wesentliche Zweckänderungen außerhalb der in Anlage 1 vorgezeichneten Stufen bedürfen einer neuen Vereinbarung.

§ 13 Haftung, Schlussbestimmungen

Haftung nach Art. 82 DSGVO und den gesetzlichen Regeln. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist München. Salvatorische Klausel. Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den AGB geht diese Vereinbarung hinsichtlich des Datenschutzes vor. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Anlage 1 — Verarbeitungsbeschreibung (Stufenmodell)

Stufe 1 — aktiv ab Installation. Zweck: ereignisbasierte Produktempfehlung per E-Mail an Bestandskunden (Post-Purchase, ähnliche Waren i. S. d. § 7 Abs. 3 UWG), Klick-Attribution, prozentuale Abrechnung des attribuierten Bestellwerts (6 %, abgerechnet zum Ende des Abrechnungszyklus), Betreffzeilen-Rotation zur Qualitätsmessung (variantenbezogene aggregierte Auswertung nach § 11).

Datenkategorien:

  • Bestelldaten der letzten 60 Tage (Positionen, Erstattungs-, Zahlungs- und Versandstatus, Customer-Journey-Daten)
  • Endkunden-Stammdaten: E-Mail, Vor- und Nachname, Anrede/Sprache, Werbe-Einwilligungsstatus
  • Produkt- und Variantendaten (Titel, Bild, URL, Preis, Verfügbarkeit, Produkttyp, Kollektionszugehörigkeit)
  • E-Mail-Versand- und Interaktionsereignisse, Klick-/Attributionsdaten
  • E-Mail-Antworten von Endkunden (Weiterleitung an den Händler-Support)

Betroffene Personen: Endkunden des Händlers.

Löschfristen:

DatenkategorieFrist
Endkunden-Stammdaten (E-Mail, Name)Löschung auf customers/redact-Signal oder 24 Monate nach letzter Interaktion — je nachdem, was früher eintritt
Klick-Protokolle24 Monate
Audit-Protokolle24 Monate
Pseudonymisierte Abrechnungsnachweise (ohne Personenbezug)7 Jahre (handels-/steuerrechtlich)
Unterdrückungsliste (gehashte E-Mail)unbefristet (Sicherung des Werbewiderspruchs)

Im Übrigen werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald sie für die in dieser Anlage genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Ort der Verarbeitung: EU.

Stufe 2 — vorgezeichnet, nicht aktiv. Warenkorbabbruch-Trigger (einschließlich Checkout-Daten); Kontrollgruppen-Zuordnung (Holdout) zur Messung des Mehrwerts und automatischer Gutschriften (Performance Credit). Aktivierung nach § 12.

Stufe 3 — vorgezeichnet, nicht aktiv. Weitere Trigger gemäß Produkt-Roadmap (Wiederkauf/Winback, Nachkauf-Erinnerung, Wieder-verfügbar-Benachrichtigung auf ausdrücklichen Kundenwunsch); gegebenenfalls weitere Märkte. Aktivierung nach § 12.

Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit und Zugriffskontrolle: Verschlüsselung personenbezogener Daten im Ruhezustand (AES-256 oder gleichwertig); Transportverschlüsselung TLS 1.2+ für sämtliche Zugriffe; Least-Privilege-Zugriffskontrolle; Trennung von PII-Speicher und Analyse-/Verhaltensdaten, soweit praktikabel; Pseudonymisierung (Hashing) von Empfänger-Kennungen in Analysetabellen.

Datenminimierung im Betrieb: keine personenbezogenen Daten in Anwendungs-Logs; keine personenbezogenen Daten in Fehlerüberwachungs-Daten.

Integrität: HMAC-Verifikation aller Shopify-Webhook-Signaturen; HMAC-signierte, zeitlich begrenzte Klick-Redirect-Tokens; Secrets in einem verwalteten Secrets-Store (keine Secrets in Umgebungsvariablen von Containern).

Verfügbarkeit und Belastbarkeit: tägliche Backups mit 30 Tagen Aufbewahrung; Wiederherstellungsziele RTO < 4 h / RPO < 15 min; vierteljährlicher Restore-Test; Warteschlangen halten Ereignisse bei Verarbeitungsfehlern vor.

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung: vierteljährliches Abhängigkeits-Audit; Penetrationstest vor dem öffentlichen Launch; laufende Überwachung der Systeme.

Anlage 3 — Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungSitz / VerarbeitungsortGarantie
BrevoE-Mail-VersandEUAVV
Hosting-Anbieter — wird vor dem ersten Versand in dieser Liste benanntHosting/DatenbankEU-RegionAVV
Fehlerüberwachung (ohne personenbezogene Daten) — wird vor dem ersten Versand in dieser Liste benanntFehler-MonitoringEU-Region angestrebtAVV/SCC

Änderungen an dieser Liste werden gemäß § 6 mindestens 30 Tage vorab angekündigt.

Anlage 4 — Änderungsprotokoll (Klartext)

DatumVersionStufe/ÄnderungWas sich für Sie ändertIhre Optionen
2026-07-141.0Stufe 1 aktiv——
2026-07-281.1Vergütung angepasst (Anlage 1, § 3 AGB)Gebühr jetzt 6 % des Brutto-Warenwerts statt 9 % netto; die ersten 100 Empfehlungen kostenlos; Abrechnung zum ZyklusendeJederzeit kündbar (Deinstallation)
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